Vielen unserer Mitgliedern ist nicht klar, dass sie von den Vorteilen eines Wohnberechtigungsscheins profitieren könnten. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben. Unsere Sozialbauwohnungen dürfen wir nur an Genossenschaftsmitgliedern mit einem passendem und gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) vergeben.

 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein WBS ist einkommensabhängig. Anspruch haben grundsätzlich die Haushalte, deren Einkommen die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ihr Haushaltseinkommen darf die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzten Einkommensgrenzen nur um bestimmte Prozentsätze überschreiten. Je nachdem, wie der Bau der Wohnung, die Sie beziehen wollen, finanziert wurde, darf Ihr Haushaltseinkommen um 40 bis 60 Prozent darüber liegen, in manchen Fällen gar um bis zu 80 Prozent.

 

Was bedeutet WBS 160 und WBS 180 (erweiterter WBS)?

Es gibt in Berlin vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine: den WBS 100, WBS 140, den WBS 160 und den neuen WBS 180. Sie sind so benannt, weil ihnen unterschiedliche Einkommensgrenzen zugrunde liegen. 

WBS 160 heißt: Ihr Einkommen darf 60 Prozent über dem Wert legen, der in § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz festgelegt ist. Beim WBS 180 sind es 80 Prozent. Diese beiden WBS unterscheiden sich außerdem dadurch, dass mit ihnen nur bestimmte Sozialbauwohnungen gemietet werden können.

Mit dem WBS 100 und WBS 140 hingegen kann man jede Sozialbauwohnung mieten. Für den WBS 160 kommen nur mit einkommensorientierten Zuschüssen geförderte neue Sozialbauwohnung in Frage, für den WBS 180 ebenfalls, mit dem Unterschied, dass die Fördermiete dort bei 8 Euro pro Quadratmeter liegt.

Unsere Sozialbauwohnungen können nur mit einem WBS 100 oder WBS 140 bezogen werden.

 

Was ist ein "WBS mit besonderem Wohnbedarf"?

WBS ist nicht gleich WBS: Es gibt Sozialbauwohnungen, die nur an Menschen mit sogenanntem besonderen Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Das sind zum Beispiel Schwerbehinderte oder Familien, die in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben. Früher hieß der WBS mit besonderem Wohnbedarf auch WBS mit Dringlichkeit. Übrigens heißt besonderer Wohnbedarf nicht, dass Ihr Antrag besonders schnell behandelt wird. Wer einen Antrag auf WBS mit besonderem Wohnbedarf stellen will, muss mindestens ein Jahr lang den Hauptwohnsitz in Berlin gehabt haben.

 

Wo wird ein WBS beantragt?

Ein Wohnberechtigungsschein wird beim Wohnungsamt beantragt und ist einkommensabhängig. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gerade gemeldet sind. Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Wohnungsamt Ihrer Wahl. Der erteilte WBS gilt für ganz Berlin und ist ein Jahr gültig.

Die Formulare sind bei den Berliner Bürgerämtern erhältlich oder auch online unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs abrufbar.

Da die Wohnungsämter zum Teil sehr lange Bearbeitungszeiten haben, bitten wir Sie rechtzeitig einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.